Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Doricom Automotive, Inhaber Dorean Wesche, Dehnenring 16, 38539 Müden/Aller
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fa. Doricom Automotive, Inhaber Dorean Wesche (nachfolgend „Doricom Automotive“), und ihren Kunden über Softwareoptimierungen von Steuergeräten, Codierungen, Diagnosearbeiten und Leistungsmessungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Unternehmer gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Doricom Automotive ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, im Chiptuning-Konfigurator, in Referenzen und Werbematerialien sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Angegebene Leistungswerte sind typische Werte; das Ergebnis am einzelnen Fahrzeug kann davon abweichen.
(2) Anfragen über das Anfrageformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sowie die Vereinbarung eines Termins dienen der Vorbereitung und begründen noch keinen Vertrag über die Leistung.
(3) Der Vertrag kommt in der Regel vor Ort in den Geschäftsräumen von Doricom Automotive zustande, indem der Kunde den Auftrag erteilt und Doricom Automotive ihn annimmt – durch Unterzeichnung eines Auftrags oder durch Beginn der Arbeiten.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Bei einer Softwareoptimierung werden Kennfelder im Steuergerät angepasst. Der Zugriff erfolgt je nach Steuergerät über die Diagnoseschnittstelle (OBD), direkt am ausgebauten Steuergerät (Bench) oder über den Boot-Modus; hierfür kann ein Aus- und Einbau sowie das Öffnen des Steuergeräts erforderlich sein.
(2) Vor jedem Schreibvorgang sichert Doricom Automotive die vorhandene Software des Steuergeräts. Auf Wunsch des Kunden wird der gesicherte Softwarestand wiederhergestellt; dies ist gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart ist oder ein Mangel der Leistung vorliegt. Eine bestimmte Aufbewahrungsdauer für die Sicherung wird nicht zugesagt.
(3) Ein bestimmter Leistungs- oder Drehmomentzuwachs ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.
(4) Leistungsmessungen werden mit einem mobilen Messsystem durchgeführt. Messergebnisse hängen unter anderem von Temperatur, Luftdruck, Kraftstoffqualität, Bereifung, Fahrzeugzustand und Streckenverhältnissen ab und können bei Wiederholungsmessungen abweichen. Messwerte stellen keine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs dar.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt das Fahrzeug in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand bereit, mit ausreichend geladener Batterie und ausreichend Kraftstoff.
(2) Der Kunde teilt Doricom Automotive vor Beginn der Arbeiten bekannte Mängel, Fehlermeldungen, frühere Softwareänderungen sowie alle Umbauten und verbauten Nachrüstteile vollständig und zutreffend mit.
(3) Der Kunde versichert, zur Veränderung des Fahrzeugs berechtigt zu sein. Bei Leasing-, Finanzierungs- oder Firmenfahrzeugen holt er vorab die erforderliche Zustimmung des Eigentümers ein.
(4) Lässt der Zustand des Fahrzeugs eine sichere und fachgerechte Durchführung nicht zu, kann Doricom Automotive die Arbeiten ablehnen oder abbrechen. Bereits erbrachte Leistungen, etwa Diagnose oder Messung, werden nach den vereinbarten, hilfsweise den üblichen Sätzen berechnet.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Doricom Automotive mit dem Fahrzeug Probe- und Messfahrten unter Beachtung der geltenden Verkehrsvorschriften durchführt, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Einzelfall vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist bei Abnahme und Übergabe des Fahrzeugs fällig und in bar oder auf eine andere vereinbarte Weise zu zahlen.
(3) Doricom Automotive kann das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung zurückbehalten. Gehört das Fahrzeug dem Kunden, steht Doricom Automotive wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag zudem das gesetzliche Pfandrecht an dem Fahrzeug zu (§ 647 BGB).
§ 6 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs. Der Kunde kann die Leistung zuvor durch eine Probefahrt oder – soweit vereinbart – durch eine Kontrollmessung prüfen.
(2) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
§ 7 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB). Zeigen sich nach der Übergabe Störungen, die auf die Leistung zurückgehen können – etwa Fehlermeldungen oder Notlauf –, soll der Kunde Doricom Automotive möglichst zeitnah informieren und Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
(2) Gegenüber Verbrauchern verjähren Mängelansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht für Ansprüche nach § 8 Abs. 1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(3) Kein Mangel der Leistung sind insbesondere:
- ein erhöhter Verschleiß, der allein auf die vom Kunden gewünschte und vertragsgemäß erbrachte Leistungssteigerung zurückzuführen ist (siehe § 9 Abs. 1),
- Störungen infolge von Mängeln oder Umbauten, die der Kunde entgegen § 4 Abs. 2 nicht mitgeteilt hat,
- Störungen, weil die Software nachträglich durch Dritte verändert oder durch ein Update des Herstellers oder einer Werkstatt überschrieben wurde.
§ 8 Haftung
(1) Doricom Automotive haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Doricom Automotive nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Leistungsmessungen und Messfahrten sowie zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Doricom Automotive.
§ 9 Wichtige Hinweise
(1) Beanspruchung: Eine Softwareoptimierung verändert die Leistungsdaten des Fahrzeugs. Motor, Getriebe, Kupplung, Antriebsstrang und weitere Bauteile werden dadurch höher beansprucht; das kann zu höherem Verschleiß führen und sich – insbesondere bei dauerhaft hoher Last oder höherer Geschwindigkeit – auf die Lebensdauer der Bauteile auswirken.
(2) Zulassung: Veränderungen am Fahrzeug können die Betriebserlaubnis berühren (§ 19 StVZO). Ob und unter welchen Voraussetzungen das Fahrzeug danach im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf, liegt in der Verantwortung des Kunden. Eine Eintragungsfähigkeit oder eine bestimmte Begutachtung schuldet Doricom Automotive nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Versicherung: Der Kunde ist verpflichtet, Leistungsänderungen seinem Kfz-Versicherer anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
(4) Garantie: Durch die Veränderung der Software können Ansprüche aus einer Herstellergarantie, einer Anschlussgarantie oder aus Mängelrechten gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs entfallen.
(5) Weiterverkauf: Der Kunde sollte bei einem Verkauf des Fahrzeugs den Käufer über die vorgenommenen Veränderungen informieren.
§ 10 Leistungen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs
(1) Die Deaktivierung oder Veränderung abgasrelevanter Systeme – insbesondere Dieselpartikelfilter (DPF), Abgasrückführung (AGR), AdBlue/SCR, Lambdasonde bzw. Katalysatorüberwachung und Drallklappen – führt Doricom Automotive ausschließlich an Fahrzeugen durch, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, etwa im Motorsport.
(2) Der Kunde bestätigt vor Auftragserteilung in Textform, dass das Fahrzeug nach dem Eingriff ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bewegt wird.
(3) Im öffentlichen Straßenverkehr sind solche Eingriffe unzulässig. Die Betriebserlaubnis erlischt; die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr kann bußgeld-, steuer- und strafrechtliche Folgen haben. Die Verantwortung für die Einhaltung seiner Bestätigung trägt allein der Kunde.
(4) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Bestätigung nach Absatz 2, stellt er Doricom Automotive von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
(5) Doricom Automotive kann solche Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Fahrzeug weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll.
§ 11 Datenschutz
Doricom Automotive verarbeitet personenbezogene Daten sowie Fahrzeug- und Steuergerätedaten (z. B. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Softwarestände) zur Durchführung des Vertrags, zur Sicherung des Originalzustands und zur Erfüllung von Mängelrechten. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Widerrufsrecht
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausnahmsweise außerhalb der Geschäftsräume von Doricom Automotive oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, WhatsApp) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden ihm in diesem Fall gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Doricom Automotive ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von Doricom Automotive in Müden/Aller.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.